Lebensmittel haltbar machen
Übrig gebliebener Kuchen lässt sich ganz einfach einfrieren und bei nächster Gelegenheit wieder auftauen. Was Sie dabei beachten sollten.
Ob beim letzten Geburtstagsfest ein paar Stücke übrig geblieben sind oder auf Vorrat gebacken wurde – die meisten Kuchensorten lassen sich im Handumdrehen einfrieren und später genießen. Was Sie beim Einfrieren beachten müssen und welche Sorten dafür geeignet sind.
Grundsätzlich lässt sich beinahe jeder Kuchen einfrieren. Manche Sorten vertragen das Auftauen allerdings besser als andere.
Folgende Kuchensorten können problemlos ins Gefrierfach:
Bevor der frisch gebackene Kuchen in die Kühltruhe darf, sollte er zunächst vollständig auskühlen. Anschließend das Gebäck portionieren und in Gefrierbeutel oder Tupperdosen packen. Damit die einzelnen Stücke nicht aneinander kleben, empfiehlt es sich Trennpapier, Alu- oder Frischhaltefolie dazwischen zu legen.
Kuchen und Torten mit Gelatine dürfen hingegen nicht ins Gefrierfach. Grund dafür ist, dass die Geliermittel nach dem Auftauen nicht mehr wirken. Auch Tortengüsse, Buttercreme und Pudding werden schnell wässrig und verlieren ihren Geschmack.
Manche Obstkuchen, Baiser und Makronen sollten ebenfalls besser gleich gegessen werden. Der Teig des Obstkuchens wird durch die wässrigen Früchte matschig. Baiser und Makronen verlieren mit dem Einfrieren ihren Biss.
Das Auftauen des Kuchens benötigt etwas Zeit. Während Sahnekuchen im Kühlschrank aufgetaut werden sollte, dürfen andere Sorten ganz einfach bei Zimmertemperatur auftauen. Dazu den Kuchen am besten für etwa vier Stunden bei Zimmertemperatur stehen lassen. Tiefgefrorenes Hefegebäck bekommt im Backofen aufgebacken wieder seine fluffige Konsistenz.
2024-04-24T06:24:40Z dg43tfdfdgfd